Passangelegenheiten

Passwesen

Passangelegenheiten

Sie benötigen einen neuen Reisepass oder eine Passverlängerung? Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen sowie Hinweise zum Antragsverfahren.

Wichtige Information für deutsche Staatsangehörige zur Ausstellung von Reisedokumenten

Am 01. November 2007 ist ein neues Passgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke in elektronischer Form auf einem Chip gespeichert werden.

Auf Grund technischer Probleme kann Antragstellern für Reisepässe derzeit nur ein vorläufiger Reisepass mit maximal einjähriger Gültigkeit ausgestellt werden. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei. Der vorläufige Reisepass berechtigt jedoch nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika.

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft Minsk unter der Telefonnummer 17 217 5996 zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

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