Adressen, Öffnungszeiten, Amtsbezirk und Erreichbarkeit der Botschaft in Notfällen
Deutsche Botschaft (Kanzlei I)
Uliza Sacharowa 26, 220034 Minsk
nahe Metrostation „Ploschtschad Pobedy" (Siegesplatz), rund 40 km oder 45 Minuten Fahrtzeit vom Flughafen Minsk II.
Telefon: (+375-17) 217-59-00
Fax: (+375-17) 294-85-52
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 09.00-12.00 Uhr
Wenn Sie sich als Deutscher in Belarus in einer Notlage befinden, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Kanzlei II (mit Konsulat)
Prospekt Gazety Prawda 11d, 220116 Minsk
im südwestlichen Teil von Minsk unweit des Dsershinski-Prospekts
Telefon: (+375-17) 217-59-50
Fax: (+375-17) 217-59-78
Das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gewährt deutschen Staatsangehörigen Rat und Beistand. Es stellt Pässe und Reiseausweise aus, leistet Hilfe für in Not geratene Deutsche und informiert über deutsches Recht.
Außerdem werden hier Visa für belarussische Staatsangehörige und in Belarus lebende Ausländer erteilt.
Dienstzeiten:
Mo.-Fr. 09.00-12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Während der Dienstzeiten steht nur für Konsularfragen (keine Visa-Angelegenheiten) zusätzlich die Telefonnummer: (+375-17) 217-59-96 zur Verfügung.
Bereitschaftsdienst
In besonderen Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten ist der Bereitschaftsdienst der Botschaft Minsk - auch per SMS - erreichbar unter der Nummer:
- auf Deutsch +375-29 651 50 16
- auf Russisch +375-29 651 50 17
Visaauskünfte werden nicht erteilt.
Visa-Angelegenheiten
Öffnungszeiten der Visastelle:
Antragsabgabe (Schengen-Visum):
(Einlassbeginn 7.30)
Mo.-Do. 08.00 - 15.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.30 Uhr
Gruppen (ab 6 Personen):
(vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich)
Mo.-Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 - 10.00 Uhr
Nationales deutsches Visum zum längerfristigen Aufenthalt bzw. zur
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Antragsabgabe:
Mo.-Do. 10.00 - 13.00 Uhr
Passabholung:
Mo.-Do. 14.00 – 16.00 Uhr
Fr. 11.00 – 13.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund besonderer Umstände kurzfristig Änderungen der Öffnungszeiten ergeben können, welche soweit möglich vorab bekannt gemacht werden.